Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsbedingungen
Gültig ab dem 01. Mai 2010 für alle Verträge zwischen
GS Medien & Verlags GmbH, Alte Münchner Strasser 59 a, 85774 Unterföhring
(im folgenden "Verlag" genannt)
und
dem Antragssteller (im folgenden "Antragssteller" bzw. "Auftraggeber" genannt)
I. Vertragsgegenstand
Der Verlag erbringt gegenüber dem Antragssteller folgende Leistungen:
1. Kostenfreier Grundeintrag in dem Internet Branchenverzeichnis www.businessregional.net mit Firmenbezeichnung, Branche, Adresse und Telefonnummer.
2. Kostenpflichtiger Eintrag in dem Internet-Branchenverzeichnis www.businessregional.net mit dem Grundeintrag gem. Ziff. 1. Darüber hinaus erhält der Antragssteller zusätzlich die Möglichkeit, seine Faxnummer, fünf Branchenzuordnungen, 20 Schlüsselwörter, einen Link zur eigenen Homepage, E-Mailadresse, Lageplan, Geschäftszeiten sowie sechs Bilder zu veröffentlichen. Aus Sicherheitsgründen werden E-Mail- sowie Internetadressen nur verschlüsselt gespeichert und als Link dargestellt.
3. Der Antragssteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verlag die hier vereinbarten Leistungen auch unter einer anderen Internet-Domain erbringen kann, sofern die Wirksamkeit des Werbeeintrages dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
4. Die von Antragsteller eingetragenen Daten werden zur Veröffentlichung im Branchenverzeichnis des Verlags und zur Abwicklung des damit verbundenen Vertragsverhältnisses ebenfalls in EDV-System des Verlags und auf dem Server des Providers für die Homepage des Verlags gespeichert. Im Zusammenhang mit der Versendung von Werbeschreiben sind die im Anschriftenfeld aufgeführten persönlichen Daten im EDV System des Verlags zum Zwecke der Versendung dieser Schreibens gespeichert worden. Diese Daten wurden auch zum Zwecke der ausschließlichen Versendung von Werbeschreiben an ein Versandunternehmen weitergegeben.
II. Antrags- / Auftragsabwicklung
Die Antrags- / Auftragsabwicklung wird wie folgt vorgenommen:
1. Der Verlag übersendet dem Antragssteller nach Überprüfung die schriftliche Eintragungsbestätigung zusammen mit der Annahmebestätigung, die persönlichen Zugangsdaten zu der Eintragsversion “Standard Regio Plus”, mit denen der Antragssteller die in Ziff. I. 2. genannten Informationen über sein Unternehmen in das Programm eintragen kann. Sollte der Antragssteller persönlich dazu nicht in der Lage sein, kann er dem Verlag schriftlich den Auftrag erteilen, seine Daten in das Programm einzutragen. Die Freischaltung der Daten des Antragsstellers erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr.
2. Der Auftraggeber/Antragssteller kann im Verlaufe der Vertragszeit seine Daten jederzeit ändern und/oder ergänzen, allerdings nur im Rahmen der Festlegung gem. Ziff. I. 2.
3. Der Verlag behält sich vor, die Daten des Auftraggebers/Antragssteller auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Verlag wird den Auftraggeber/Antragssteller auf etwaige Unstimmigkeiten hinweisen und eine Klärung zusammen mit dem Auftraggeber/Antragssteller durchführen.
4. Der Auftraggeber/Antragssteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine an den Verlag übermittelten Daten elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber/Antragssteller stimmt einer Weitergabe der Daten an Dritte ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
III. Beginn, Dauer und Kündigung des Vertrages
1. Der Vertrag wird wirksam mit der Annahmebestätigung des Verlages und wird auf die Dauer von zwei Jahren fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
2. Die Verpflichtung des Verlages zur Freischaltung / Publizierung der Daten des Auftraggebers beginnt 14 Tage nach Eingang des Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr bei dem Verlag, so dass der Vertrag, zwei Jahre nach diesem Stichtag, endet.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verlag gegenüber dem Auftraggeber eine sonstige Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erbringt, so dass die Leistungserfüllung durch den Verlag erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach der Freischaltung erfolgt ist.
4. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
IV. Vergütung
1. Der Verlag hat für seine Leistung gem. Ziff. I. 2. gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf eine Vergütung von € 83.- pro Monat, einen Jahresbetrag in Höhe von € 996.-, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Die Vergütung ist jährlich im Voraus zu entrichten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Freischaltung / Publizierung erst nach Zahlungseingang für das erste Jahr erfolgt.
V. Haftung
1. Der Verlag haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Verlag haftet nicht für die Richtigkeit der Daten des Auftraggebers.
VI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und / oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dessen Erfordernisse der Schriftform bedürfen. Mündliche Nebenabreden sind derzeit nicht getroffen. Mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform durch den Verlag.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht betroffen. In einem solchen Falle sind die Vertragsparteien verpflichtet, diesen Vertrag ergänzend so auszulegen, wie es seinem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entspricht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle darüber hinaus verpflichtet, die etwa unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Inhalt nach der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
3. Die Regelungen in Ziff. 2 gelten sinngemäß für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag nicht den Regelungen über § 312 b BGB (Fernabsatzverträge) unterliegt, da die Vertragsparteien beide Unternehmer oder Kapitalgesellschaften sind.
5. Sofern zulässig, wird München als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen verbleibt es bei dem gesetzlichen Gerichtsstand.
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